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Nutzung des Sonderlandeplatzes Neuhausen ob Eck (EDSN)
bei Abwesenheit eines Flugleiters

 

1. Genehmigung

Für den Sonderlandeplatz Neuhausen ob Eck (EDSN) hat das Regierungspräsidium Freiburg den Flugbetrieb ohne Anwesenheit eines Flugleiters (FoF) genehmigt mit Ausnahme von:

·                 Wochenenden, sowie gesetzlichen Feiertagen

·                 Tagen, an denen andere Nutzungen als Flugbetrieb auf der Landebahn durchgeführt werden

·                 Sichtflugbetrieb bei Nacht

·                 Schulungsbetrieb

 

2. Einsatzzeiten des FoF

Das FoF findet standardmäßig im PPR-Betrieb außerhalb der im Punkt 1 genannten Zeiträume statt, jedoch nur unter VFR – Bedingungen am Tage (frühestens SR – 30 min. bis spätestens SS + 30 min.). Sollten es besondere Bedingungen, z.B. unklare Witterungsbedingungen oder Bahnverhältnisse, erhöhtes Flugaufkommen etc. erforderlich machen, kann der Platzbetreiber nach eigenem Ermessen entscheiden, das FoF zu unterbrechen oder abzubrechen, um einen Flugleiter einzusetzen.

Der Platzbetreiber kann auch festlegen, dass im Interesse der Flugsicherheit, wegen der Abwesenheit einer verantwortlichen Person, kein Flugbetrieb auf dem Flugplatz möglich ist.

Hinweis: Auch während der o.g., im AIP veröffentlichten Zeiten (mit Flugleiteranwesenheit) kann das unten beschriebene automatische Flugplatz – Informationssystem kurzzeitig aktiviert sein.

Die Flugleitung ist in diesem Fall nicht besetzt. Der Flugleiter hört jedoch den Funkverkehr mit und wird sich umgehend mit dem an-/abfliegenden Piloten direkt in Verbindung setzen.

 

3. Funktionsweise

Das FoF wird nach den im AIP veröffentlichten An- und Abflugverfahren durchgeführt. Der Pilot, der sich beim Platzbetreiber unter der Rufnummer +49/7467/9490-30 während den unten genannten Bürozeiten mindestens 1 Stunde vor Start bzw. Landung angemeldet hat, entscheidet nach eigenem Ermessen über die Durchführung seines Fluges. Dies betrifft insbesondere bei Flügen vom Flugplatz aus die Kontrolle des betriebssicheren Zustandes der Flugbetriebsflächen.

Meldungen werden als „Blindsendung“ abgesetzt. Wichtig hierbei ist eine ständige Hörbereitschaft auf der Info – Frequenz 130,500 MHz (beim Anfliegen des Platzes mindestens 10 Min. vor Einflug in die Platzrunde) und das ordnungsgemäße Absetzen sämtlicher Positionsmeldungen. So wird gewährleistet, dass sich alle in der Umgebung befindlichen Luftfahrzeugführer umfassend ein Bild von der Luftlage machen können, sich gegenseitig über die jeweiligen Absichten informieren, ausreichend staffeln und so die Flugsicherheit gewährleisten. Der Ein- und Ausflug aus der Platzrunde erfolgt im Regelfall über den Gegenanflug.

Eine entscheidende Rolle bei der sicheren Nutzung des Flugplatzes unter FoF – Bedingungen spielt das automatische Flugplatz – Informationssystem (msFIS). Über eine angeschlossene Wetterstation empfängt msFIS das QNH bzw. die Windrichtung und Windgeschwindigkeit und ermittelt hieraus die aktive Landerichtung. Über die ebenfalls angeschlossene Bodenfunkstation erkennt das System eingehenden Funkverkehr und reagiert hierauf mit einer langen oder kurzen Ansage nach folgendem Schema:

►        Erfolgt 4 Minuten lang kein Funkverkehr, erkennt das System jeden Funkspruch, der wenigstens 5 Sekunden lang ist, als Erstanruf und sendet die lange Ansage aus. Hierbei wird auf das aktivierte FoF hingewiesen, die aktive Piste, QNH, Windrichtung und Windgeschwindigkeit genannt und aufgefordert, Blindmeldungen abzusetzen bzw. nach eigenem Ermessen zu fliegen.

►       Ab diesem Zeitpunkt läuft ein Timer, der wiederum 4 min. abzählt. Empfängt das System innerhalb dieser Zeit keinen weiteren Funkspruch, erfolgt beim nächsten empfangenen Funkspruch erneut die o.g. lange Ansage.

►             Innerhalb dieses Zeitraumes empfangene kurze Funksprüche deutet das System als Positionsmeldungen in der Platzrunde, die zu einer verkürzten Ansage führen. Hierbei wird nur die aktive Piste benannt und Windinformationen gegeben.

►         Die einzige Ausnahme hierbei bildet der Fall, dass innerhalb des 4 Minutenzeitraumes ein empfangener Funkspruch länger als 5 Sekunden dauert. Das System geht davon aus, dass sich ein zweites Luftfahrzeug durch einen langen Erstanruf in den Flugverkehr einordnen will. Deshalb wird hier die lange Ansage ausgesendet.

Über diese rein kommunikative Funktion hinaus kann msFIS auch zur Flugvorbereitung herangezogen werden. So werden die Wetterinformationen inklusive von Webcam – Bildern auf unserer Internetseite

www.take-off-park.de

zur Verfügung gestellt.

Bürozeiten des Platzbetreibers für Anmeldungen im FoF-Betrieb:

Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (loc.)
Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr (loc.)

Meldung über Info-Frequenz oder an Tel.Nr. Flugleitung +49/7467/9490-30, Zentrale +49/7467/9490-0


Achtung: Bei der Nutzung des Flugplatzes unter FoF-Bedingungen gilt uneingeschränkt der Grundsatz: SICHERHEIT STEHT ÜBER ALLEM!! Wenn Zweifel an der sicheren Durchführung des Fluges bestehen – gleich welcher Art (Bahnverhältnisse, Wetterbedingungen etc.), brechen Sie den Anflug des Flugplatzes ab bzw. führen Sie keine Starts und Landungen durch.

 

4. Personenkreis

Die Teilnahme am FoF steht prinzipiell allen Piloten, sowohl „platzfremden“ als auch am Platz ansässigen Piloten offen. Voraussetzung ist , dass am Boden eine erwachsene Person bereit steht, welche die die Start- und Landebahn übersehen kann. Diese Person muss im Falle eines Unfalls in der Lage sein entweder selbst Hilfe zu leisten und/oder telefonisch Hilfe durch die Rettungsdienste anzufordern. Kann der Platzbetreiber eine solche Person nicht abstellen, was immer unterstellt wird, wenn bei der Anmeldung durch den Piloten (PPR), diesem keine anwesende Person unter Nennung des Namens genannt wird, so hat der Pilot selbst für die Anwesenheit einer geeigneten Person Sorge zu tragen und dies dem Platzbetreiber entsprechend zu melden.

 

5. Nutzung der Rollbahn und der Abstellfläche

Die für das Rollen und die Abstellung von Luftfahrzeugen vorgesehenen Flugbetriebsflächen können uneingeschränkt, unter Anwendung des Grundsatzes „Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ nach eigenem Ermessen genutzt werden. Der Bedarf einer Abstellfläche ist in geeigneter Form mit dem Platzbetreiber abzustimmen.

 

6. Meldepflichten des Piloten

Zur ordnungsmäßigen Führung des Dienstbuches durch den Betreiber des Flugplatzes sind die erforderlichen Meldungen durch den Piloten zu machen. Dies kann im Rahmen der oben stehenden Bürozeiten telefonisch erfolgen, außerhalb dieser Zeiten durch Einwurf einer schriftlichen Meldung in den entsprechend bezeichneten Briefkasten an der südlichen Eingangstür zum Tower (rückwärtige Seite von der Runway aus gesehen). Die Meldung umfasst

1.               Kennung des Luftfahrzeugs

2.               Name des Piloten

3.               Zeitpunkt der Landung bzw. des Starts

4.               Name der anwesenden erwachsenen Person, die Start bzw. Landung überwacht.

5.               Landegebühren entweder in bar oder Einverständnis, dass diese in Rechnung gestellt und mittels Bankeinzug von einem zu benennenden Konto abgebucht wird.

 

7. Einverständnis der Piloten

Mit der Landung bzw. dem Start unter FoF-Bedingungen erklärt der Pilot sein Einverständnis zu diesem Verfahren. Er beachtet die oben aufgeführten Regeln und stellt den Platzbetreiber von allen Ansprüchen hinsichtlich der Sicherheit des Flugbetriebs unter FoF-Bedingungen frei.


bei Abwesenheit eines Flugleiters

1. Genehmigung
Für den Sonderlandeplatz Neuhausen ob Eck (EDSN) hat das Regierungspräsidium Freiburg den Flugbetrieb ohne Anwesenheit eines Flugleiters (FoF) genehmigt mit Ausnahme von:
· Wochenenden, sowie gesetzlichen Feiertagen
· Tagen, an denen andere Nutzungen als Flugbetrieb auf der Landebahn durchgeführt werden
· Sichtflugbetrieb bei Nacht
· Schulungsbetrieb

2. Einsatzzeiten des FoF
Das FoF findet standardmäßig im PPR-Betrieb außerhalb der im Punkt 1 genannten Zeiträume statt, jedoch nur unter VFR – Bedingungen am Tage (frühestens SR – 30 min. bis spätestens SS + 30 min.). Sollten es besondere Bedingungen, z.B. unklare Witterungsbedingungen oder Bahnverhältnisse, erhöhtes Flugaufkommen etc. erforderlich machen, kann der Platzbetreiber nach eigenem Ermessen entscheiden, das FoF zu unterbrechen oder abzubrechen, um einen Flugleiter einzusetzen.
Der Platzbetreiber kann auch festlegen, dass im Interesse der Flugsicherheit, wegen der Abwesenheit einer verantwortlichen Person, kein Flugbetrieb auf dem Flugplatz möglich ist.
Hinweis: Auch während der o.g., im AIP veröffentlichten Zeiten (mit Flugleiteranwesenheit) kann das unten beschriebene automatische Flugplatz – Informationssystem kurzzeitig aktiviert sein.
Die Flugleitung ist in diesem Fall nicht besetzt. Der Flugleiter hört jedoch den Funkverkehr mit und wird sich umgehend mit dem an-/abfliegenden Piloten direkt in Verbindung setzen.

3. Funktionsweise
Das FoF wird nach den im AIP veröffentlichten An- und Abflugverfahren durchgeführt. Der Pilot, der sich beim Platzbetreiber unter der Rufnummer +49/7467/9490-30 während den unten genannten Bürozeiten mindestens 1 Stunde vor Start bzw. Landung angemeldet hat, entscheidet nach eigenem Ermessen über die Durchführung seines Fluges. Dies betrifft insbesondere bei Flügen vom Flugplatz aus die Kontrolle des betriebssicheren Zustandes der Flugbetriebsflächen.
Meldungen werden als „Blindsendung“ abgesetzt. Wichtig hierbei ist eine ständige Hörbereitschaft auf der Info – Frequenz 130,500 MHz (beim Anfliegen des Platzes mindestens 10 Min. vor Einflug in die Platzrunde) und das ordnungsgemäße Absetzen sämtlicher Positionsmeldungen. So wird gewährleistet, dass sich alle in der Umgebung befindlichen Luftfahrzeugführer umfassend ein Bild von der Luftlage machen können, sich gegenseitig über die jeweiligen Absichten informieren, ausreichend staffeln und so die Flugsicherheit gewährleisten. Der Ein- und Ausflug aus der Platzrunde erfolgt im Regelfall über den Gegenanflug.
Eine entscheidende Rolle bei der sicheren Nutzung des Flugplatzes unter FoF – Bedingungen spielt das automatische Flugplatz – Informationssystem (msFIS). Über eine angeschlossene Wetterstation empfängt msFIS das QNH bzw. die Windrichtung und Windgeschwindigkeit und ermittelt hieraus die aktive Landerichtung. Über die ebenfalls angeschlossene Bodenfunkstation erkennt das System eingehenden Funkverkehr und reagiert hierauf mit einer langen oder kurzen Ansage nach folgendem Schema:
ý Erfolgt 4 Minuten lang kein Funkverkehr, erkennt das System jeden Funkspruch, der wenigstens 5 Sekunden lang ist, als Erstanruf und sendet die lange Ansage aus. Hierbei wird auf das aktivierte FoF hingewiesen, die aktive Piste, QNH, Windrichtung und Windgeschwindigkeit genannt und aufgefordert, Blindmeldungen abzusetzen bzw. nach eigenem Ermessen zu fliegen.
ý Ab diesem Zeitpunkt läuft ein Timer, der wiederum 4 min. abzählt. Empfängt das System innerhalb dieser Zeit keinen weiteren Funkspruch, erfolgt beim nächsten empfangenen Funkspruch erneut die o.g. lange Ansage.
ý Innerhalb dieses Zeitraumes empfangene kurze Funksprüche deutet das System als Positionsmeldungen in der Platzrunde, die zu einer verkürzten Ansage führen. Hierbei wird nur die aktive Piste benannt und Windinformationen gegeben.
ý Die einzige Ausnahme hierbei bildet der Fall, dass innerhalb des 4 Minutenzeitraumes ein empfangener Funkspruch länger als 5 Sekunden dauert. Das System geht davon aus, dass sich ein zweites Luftfahrzeug durch einen langen Erstanruf in den Flugverkehr einordnen will. Deshalb wird hier die lange Ansage ausgesendet.
Über diese rein kommunikative Funktion hinaus kann msFIS auch zur Flugvorbereitung herangezogen werden. So werden die Wetterinformationen inklusive von Webcam – Bildern auf unserer Internetseite
www.take-off-park.de
zur Verfügung gestellt.
Bürozeiten des Platzbetreibers für Anmeldungen im FoF-Betrieb:
Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (loc.)
Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr (loc.)
Meldung über Info-Frequenz oder an Tel.Nr. Flugleitung +49/7467/9490-30, Zentrale +49/7467/9490-0

Achtung: Bei der Nutzung des Flugplatzes unter FoF-Bedingungen gilt uneingeschränkt der Grundsatz: SICHERHEIT STEHT ÜBER ALLEM!! Wenn Zweifel an der sicheren Durchführung des Fluges bestehen – gleich welcher Art (Bahnverhältnisse, Wetterbedingungen etc.), brechen Sie den Anflug des Flugplatzes ab bzw. führen Sie keine Starts und Landungen durch.

4. Personenkreis
Die Teilnahme am FoF steht prinzipiell allen Piloten, sowohl „platzfremden“ als auch am Platz ansässigen Piloten offen. Voraussetzung ist , dass am Boden eine erwachsene Person bereit steht, welche die die Start- und Landebahn übersehen kann. Diese Person muss im Falle eines Unfalls in der Lage sein entweder selbst Hilfe zu leisten und/oder telefonisch Hilfe durch die Rettungsdienste anzufordern. Kann der Platzbetreiber eine solche Person nicht abstellen, was immer unterstellt wird, wenn bei der Anmeldung durch den Piloten (PPR), diesem keine anwesende Person unter Nennung des Namens genannt wird, so hat der Pilot selbst für die Anwesenheit einer geeigneten Person Sorge zu tragen und dies dem Platzbetreiber entsprechend zu melden.

5. Nutzung der Rollbahn und der Abstellfläche
Die für das Rollen und die Abstellung von Luftfahrzeugen vorgesehenen Flugbetriebsflächen können uneingeschränkt, unter Anwendung des Grundsatzes „Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ nach eigenem Ermessen genutzt werden. Der Bedarf einer Abstellfläche ist in geeigneter Form mit dem Platzbetreiber abzustimmen.

6. Meldepflichten des Piloten
Zur ordnungsmäßigen Führung des Dienstbuches durch den Betreiber des Flugplatzes sind die erforderlichen Meldungen durch den Piloten zu machen. Dies kann im Rahmen der oben stehenden Bürozeiten telefonisch erfolgen, außerhalb dieser Zeiten durch Einwurf einer schriftlichen Meldung in den entsprechend bezeichneten Briefkasten an der südlichen Eingangstür zum Tower (rückwärtige Seite von der Runway aus gesehen). Die Meldung umfasst
1. Kennung des Luftfahrzeugs
2. Name des Piloten
3. Zeitpunkt der Landung bzw. des Starts
4. Name der anwesenden erwachsenen Person, die Start bzw. Landung überwacht.
5. Landegebühren entweder in bar oder Einverständnis, dass diese in Rechnung gestellt und mittels Bankeinzug von einem zu benennenden Konto abgebucht wird.

7. Einverständnis der Piloten
Mit der Landung bzw. dem Start unter FoF-Bedingungen erklärt der Pilot sein Einverständnis zu diesem Verfahren. Er beachtet die oben aufgeführten Regeln und stellt den Platzbetreiber von allen Ansprüchen hinsichtlich der Sicherheit des Flugbetriebs unter FoF-Bedingungen frei.