Mobilität take-off GewerbePark 

Der take-off GewerbePark verbindet Mobilität von heute mit den Möglichkeiten von morgen.
Neben E-Ladestationen und flexiblen Mobilitätsangeboten eröffnet die Lage am Flugplatz auch Perspektiven für innovative Luftmobilität.

Nachhaltig unterwegs – E-Laden im take-off GewerbePark

Elektromobilität einfach und bequem:
Im take-off GewerbePark im Bereich UDIFEK stehen drei öffentliche E-Ladestationen mit insgesamt sechs Ladepunkten zur Verfügung. Die Ladepunkte befinden sich vor Haus 4, 9 und 11 und sind für alle Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen frei zugänglich.

Standort der Ladesäulen:

  • take-off GewerbePark 4, 9 und 11, 78579 Neuhausen ob Eck

Ob Mitarbeitende, Unternehmen, Kundinnen und Kunden oder Gäste – die neuen Ladepunkte machen den take-off GewerbePark noch attraktiver und leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausbau einer modernen Ladeinfrastruktur.

Geladen wird mit Ökostrom der Stadtwerke – für eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität. Unterstützt wurde das Vorhaben durch eine Förderung der Landesbank Baden-Württemberg.

Realisiert wurde das Projekt von der BES new energy GmbH, die im Auftrag des Zweckverbandes sowohl die Tiefbau- und Installationsarbeiten als auch den Betrieb der Ladestationen übernommen hat.

Ab sofort app2drive im take-off GewerbePark

Fahrzeuge können per App gemietet werden.
Zu finden unter:
app2drive.com/stationen

Flugtechnische Daten

ICAO-Code: EDSN
Flugplatzbezugspunkt: N 47°58´35″  E 08°54´14″
Zulassung als Sonderlandeplatz für selbststartende Flugzeuge bis 5,7 t, mit vorheriger Genehmigung bis 14 t, Hubschrauber

Start- und Landebahn:
Hartbelagsbahn (Asphalt): 1.248 m Länge x 30 m Breite
Richtung 089° 53‘ / 269° 53‘ rwN
Ausrichtung: 09/27
Höhe: 801,70 m (2630 ft)

Die versetzten Vorkopfstreifen mit 60 m können beim Starten mitbenutzt werden.

Luftfahrzeuge unter 2 t MTOW: Versetzter Aufsetzpunkt bei Landung 27

Funkfrequenz: 119,605

Verordnungen zum downloaden:

Flugplatzbenutzungsordnung v. 17.05.2000

Sicherheitsbestimmungen

Stationierungsgenehmigung

Flugleitung

  • Tobias Lechner

Der Sonderlandeplatz Neuhausen ob Eck (EDSN) ist ganzjährig geöffnet.

Betriebsszeiten:

SOMMERZEIT: täglich von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr loc.
Fliegen ohne Flugleiter zulässig an Werktagen, sofern Piloten über eine gültige Außenstart- und Landegenehmigung verfügen.

WINTERZEIT: Samstag, Sonn- und Feiertags: 9:00 Uhr – Sunset + 30 Min. loc., längstens bis 18:00 Uhr loc.
Außerhalb dieser Zeiten PPR Vortag bis 18 Uhr loc. und nach Absprache mit der Flugleitung.

Nachtflug unter Sichtbedingungen, (bis 22:00 loc) nach vorheriger Anmeldung und Absprache mit der Flugleitung.

Die Flugleitung erreichen Sie wie folgt:

Telefon: +49 7467  94 90 30
Mobil:    +49 170 4538 379
E-Mail: flugleiter@take-off-park.de

Betankung

Zur Zeit können wir Ihnen leider keine Betankung anbieten.

Abstellmöglichkeiten

Hangar 82: Einstellmöglichkeiten für insgesamt 15 Flugzeuge der Kategorie A

Kontakt:
Verwaltung, Tel. +497467 94900, info@take-off-park.de  oder
Flugleiter, Tobias Lechner, Tel +497467 949030, flugleiter@take-off-park.de

Für größere Maschinen bietet Aircraft Hotel & Event Platz im Hangar 84.
Kontakt:  Aircraft Services

Befestigte und unbefestigte Abstellflächen im Freien
Kontakt: flugleiter@take-off-park.de

Charter- und Rundflüge

Charterflüge:
neways/flight-ops · quota
Rundflüge:
MR AVIATION GmbH Startseite

Taxiunternehmen in der Region um Tuttlingen/Neuhausen ob Eck

Tuttlingen:
City-Taxi Tuttlingen Tel. +49 7461 – 5555
Taxi Centrale Gerndt Tel. +49 7461 – 5114
Taxi-Honberg Tel. +49 7461 – 4141
Meßkirch:
Taxi Joker Tel. +49 7575 – 924454
Carsharing http://www.app2drive.com

Flugplatz-Nachrichten

  • Das Parkrestaurant im take-off GewerbePark ist seit 08.11.2024 wieder geöffnet.
  • Seit 1. April 2023 kann mit Herrn Lechner, als hauptamtlichen Flugplatzbetriebsleiter der Flugbetrieb wieder vollumfänglich gewährleistet werden.
  • Fliegen ohne Flugleiter nur gestattet mit gültiger Außenstart- und Landeerlaubnis unter Einhaltung der dort aufgeführten Bedingungen.
  • Für die Stationierung von Flugzeugen auf dem Sonderlandeplatz, die den Zeitraum von einer Woche überschreitet, ist die schriftliche Erlaubnis der Flugplatzbetreiberin (take-off GewerbePark Betreibergesellschaft mbH) erforderlich.

Entgeltordnung ab 01.09.2023

Zahlungsarten:

  • per aerops
  • Barzahlung

Betreiber

take-off GewerbePark Betreibergesellschaft GmbH
take-off GewerbePark 3
78579 Neuhausen ob Eck