Aktuelles
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Gesetzliche Änderung der Angrenzerbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren
30.07.2024
Bisher wurden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke angeschrieben und über das Bauvorhaben informiert. Die Angrenzer hatten daraufhin vier Wochen Zeit, um Einsicht in die Bauvorlagen zu nehmen, Fragen zu klären, einvernehmliche Lösungen zu finden oder Einwendungen zu erheben. In Fällen, in denen ein Angrenzer die Frist verstreichen ließ und keine Einwendungen erhoben hatte, trat die sog. Materielle Präklusion ein. Das bedeutet, dass nicht fristgerecht erhobene Einwendungen im weiteren Verfahren ausgeschlossen waren und die Bauherren diesbezüglich Rechtssicherheit hatten.
Seit dem Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren und der damit einhergehenden Änderung der Landesbauordnung (LBO) hat sich die Angrenzerbeteiligung geändert. Die bisherige automatische Anhörung aller Angrenzer zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens ist entfallen. Angrenzer werden nach dem neu gefassten § 55 LBO nur noch dann angehört, wenn über beantragte Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften entschieden werden muss.
In allen anderen Fällen wird den Angrenzern erst nach Erteilung der Baugenehmigung der verfügende Teil der Baugenehmigung mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Die Angrenzer haben dadurch die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung.
Auch die zuständige Baurechtsbehörde der Stadt Tuttlingen (für Gemarkung Neuhausen ob Eck und Nendingen), das Landratsamt Tuttlingen (für Gemarkung Liptingen) und Infolge der take-off GewerbePark, müssen die Gesetzesänderung mit dem fast vollständigen Entfall der Angrenzerbenachrichtigung umsetzen. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
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Vorhaben 2024
Um den GewerbePark für Unternehmer, deren Mitarbeiter und deren Kunden noch attraktiver zu machen,
wollen wir noch mehr Gewerbeflächen zur Miete anbieten können.
Daher planen wir in diesem Jahr weitere Sanierungen und Umbauten:
- Umbau und Sanierung des Ostflügels im Haus 9 für junge Unternehmer aus Produktion und Bearbeitung, die preisgünstige Gewerberäume suchen.
- Auch für bereits vermietete Häuser stehen weitere Sanierungsschritte an.
Haben Sie Wünsche an uns?
Bitte teilen Sie uns mit, was Ihnen bei der Entwicklung des take-off GewerbeParks ganz besonders wichtig ist.
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Pressemitteilung Verbandsversammlung 24.07.2024
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Pressemitteilung Verbandsversammlung 06.12.2023
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Pressemitteilung Verbandsversammlung 26.07.2023
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ZEUS E-Scooters Pressemitteilung 19.07.2023
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Neuhausen ob Eck, im Februar 2023 / PRESSEMTTEILUNG
Gewerbepark take-off macht Gewinn und baut Schulden ab
Neuhausen ob Eck (wr) – Der Zweckverband Gewerbepark wird voraussichtlich im laufenden Geschäftsjahr einen Gewinn in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro erwirtschaften. Dazu hat die interkommunale Gesellschaft, die das Areal betreibt, mehr Grundstücke verkauft als geplant. Statt geplanter 18 000 Quadratmeter hat man knapp über 30 000 Quadratmeter veräußern können.
Mit den Mehreinnahmen der Grundstücksveräußerungen von 925 000 Euro können die gestiegenen Aufwendungen um rund 460 000 Euro kompensiert werden. Höhere Reparatur- und Instandhaltungskosten für Straßenunterhaltung und Unterhaltung der Außenanlagen sowie höhere Materialkosten aufgrund gestiegener Energiekosten waren die Hauptgründe für den Anstieg der Aufwendungen. Die Finanzierung der Maßnahmen werde über den Jahresüberschuss abgedeckt, so dass keine Kreditaufnahmen notwendig werden. Eine Kapitalumlage der beteiligten Kommunen, die Stadt Tuttlingen und die Gemeinde Neuhausen, sei auch weiterhin nicht erforderlich.
Die Verschuldung sinkt zum Jahresende 2022 von zuletzt 5,5 Millionen auf 5,2 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren konnte der Schuldenstand des Zweckverbandes sukzessive um rund fünf Millionen Euro gesenkt werden. Die Versammlung, die von Neuhausens Bürgermeisterin Marina Jung geleitet wurde, nahm vom Zwischenbericht zur Kenntnis. Erstmals hatte der Erste Bürgermeister der Stadt Tuttlingen, Uwe Keller, in Vertretung vom Verbandsvorsitzenden, Tuttlingens OB Michael Beck, an der Versammlung teilgenommen.
Auch im Jahreswirtschaftsplan 2023 ist ein Überschuss von rund 1,3 Millionen Euro eingeplant. Für Investitionen sind unter anderem der Anschluss an das Wasser-, Abwasser und Wärmenetz der Gewerbeflächen im Nordteil des Gewerbeparks Take off notwendig. Im Zuge dieser Erschließungsmaßnahmen sei zudem eine Regenwasserbehandlung mit Retensionsbecken und Versickerung notwendig. Für diese Maßnahme seien Mittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro veranschlagt. Neben der Sanierung an Bestandsgebäuden sei auch an die Schaffung eines Fuß- und Radweges als Nord-Südverbindung innerhalb des Gewerbeparks für 200 000 Euro als auch für die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Parkrestaurant in Höhe von 70 000 Euro Mittel eingestellt.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung sowohl den Zwischenbericht für 2022 als auch die Planung 2023 jeweils einstimmig gebilligt.
Die Wassergebühr für das Jahr 2023 wird von bisher 3,79 Euro je Kubikmeter auf 3,50 Euro gesenkt. Die Verbrauchsgebühr bei der Benutzung eines Bauwasserzählers oder sonstigen Zählers wird von derzeit 3,90 Euro pro Kubikmeter auf 3,70 Euro gesenkt.
Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig, die Gebühren für Schmutzwasser bei 3,94 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagswasser bei 0,15 Euro pro Quadratmeter unverändert zu belassen.
Der Wärmepreis im kommenden Jahr soll auch weiterhin 0,1013 Euro pro Kilowattstunde (kWh) betragen. Die aktuelle Wärmeabnahme im Jahr 2022 zeige bereits heute einen Rückgang des Wärmebezugs um rund 0,5 Megawattstunde (MWh), was wiederum Auswirkungen auf die Gesamtabnahmemenge im Jahr 2022 habe. Dementsprechend werde die Gebühr für das Jahr 2023 auf der Grundlage einer Abnahmemenge von elf Millionen kWh berechnet. Der verbleibende Überschuss aus dem Jahr 2021 werde zum Ausgleich der zu erwartenden Kostensteigerungen in den Folgejahren zurückbehalten. Geschäftsführerin Heike Reitze sagte, dass dies ein gutes Signal für die Gewerbetreibenden im Gewerbepark sei. Gerade in der heutigen schwierigen Lage sei es gut, einen Puffer zu haben, so Reitze weiter.
Reitze gab bekannt, dass der Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung zur Einstufung in Code-Zahl 2 und somit einer Verringerung der Sicherheitsbereiche zugunsten von ungefähr neun Hektar neuer Gewerbeflächen unter anderem für flugaffine Nutzung genehmigt wurde.
Zum Schluss dankte die Geschäftsführerin Heike Reitze allen Mitarbeitern für die Unterstützung und Zusammenarbeit.
Informationen zur Änderung der luftrechtlichen Genehmigung:
Durch die Änderung der Einstufung des Flugplatzes reduzieren sich die Sicherheitsbereich nördlich und südlich der Landebahn von 2 mal 75 Meter auf 2 mal 40 Meter. Hierdurch können neue Gewerbeflächen gewonnen werden, die auch für flugaffine Nutzung vorgesehen sind. Die Genehmigung, die auch die Festlegung neuer Flugplatzgrenzen und Flugbetriebsflächen enthält, ist Grundlage für den noch zu überarbeitenden Bebauungsplan im Nordteil des Gewerbeparks Take off.
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Neuhausen ob Eck im November 2022 / INFORMATIONEN zur Soforthilfe Gas und Wärme im Dezember und Ankündigung der Gas- & Wärmepreisbremse
Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 14. November 2022 das Erdas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen, um Verbraucher von Gas und Wärme in einem ersten Schritt von den stark gestiegenen Energiekosten im Wege einer Soforthilfe im Dezember zu entlasten. Aus dem Gesetz ergibt sich außerdem eine Informationspflicht gegenüber den Wärmekunden, der der Zweckverband Gewerbepark Neuhausen ob Eck/Tuttlingen hiermit nachkommt.
Für Wärmekunden ergibt sich der Entlastungsbetrag in der Regel aus der für den September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten Abschlagszahlung, erhöht um einen Anpassungsfaktor von 20%. Der Entlastungsbetrag wird also auf der Grundlage der Gesamtliefermenge des Jahres 2021 ermittelt.
Die Entlastung, auch Kompensation genannt, wird bis zum 31.12.2022 an die Wärmekunden geleistet und kann entweder durch Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung, durch eine Zahlung bzw. Verrechnung mit offenen Forderungen oder einer Kombination aus den Elementen erfolgen. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Der Zweckverband Gewerbepark Neuhausen ob Eck/Tuttlingen als Fernwärmeversorger im take-off GewerbePark wird bei den gemäß § 4 Abs. 1 EWSG berechtigten Unternehmen auf die Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 verzichten.
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Veröffentlichung Verbandsversammlung 07.12.2022